BAFA INVEST | Unser Guide zum Zuschuss für Wagniskapital

BAFA-INVEST Investoren für Wagniskapital

Bist du ein Startup aus Deutschland, das eine Finanzierung in Form von Risikokapital erhalten möchte? Bist du ein Business Angel, der in das nächste große Ding investieren möchte? Das deutsche Programm des BAFA namens INVEST – Zuschuss für Wagniskapital könnte genau das sein, wonach du gesucht hast. BAFA INVEST hilft dabei, Startups mit den richtigen Investor:innen zusammenzubringen und finanziert die Investition mit einer Rückerstattung von 20 %, bis zu 500.000 € der Investitionssumme plus einer pauschalen Steuerrückerstattung im Falle eines Exits.

 

Was ist Risikokapital?

Risikokapital ist eine Form von privatem Beteiligungskapital, das Investor:innen jungen, innovativen Unternehmen zur Verfügung stellen. Es wird auch als Betriebskapital, Wagniskapital, Unterstützung oder einfach als Risikokapital bezeichnet. Bei Risikokapital handelt es sich jedoch nicht um einen Kredit, sondern um Eigenkapital, das die Investor:innen dem Unternehmen zur Verfügung stellen. Risikokapital wird in der Regel von wohlhabenden Business Angels, Investor:innen, Investmentbanken oder anderen Finanzinstituten bereitgestellt. Investor:innen erwerben keine Mehrheitsbeteiligung an dem Unternehmen, sondern werden als Mitgesellschafter:innen mit allen Rechten und Pflichten in das Unternehmen integriert. Im Gegensatz zu einem Kredit realisieren Investor:innen ihren Gewinn nicht durch die Zinsen, sondern nur bei einem erfolgreichen Verkauf des Unternehmens, z.B. bei einem Börsengang oder durch den Verkauf ihrer Anteile an Dritte.

Vorteile für Unternehmen

Jedes Jahr gehen in Deutschland zahlreiche Unternehmen und Gründer:innen mit vielversprechenden Innovationen an den Start. Doch viele dieser Startups scheitern bereits in der Anfangsphase. Der Grund: zu wenig Kapital, um den Markteintritt und die Wachstumsphase erfolgreich zu finanzieren. Gerade bei der Bereitstellung von Risikokapital hat Deutschland im internationalen Vergleich noch erhebliches Potenzial.

INVEST unterstützt junge, innovative Unternehmen, die im Rahmen des Antragsverfahrens ein Zertifikat über die Förderungswürdigkeit erhalten. Zusätzlich zum Zertifikat können die Unternehmen vom BAFA ein Förderlogo erhalten, das auf der Website und in Präsentationen verwendet werden kann, um potenzielle Investor:innen auf die Förderfähigkeit aufmerksam zu machen und so die Chancen auf eine Finanzierung durch Risikokapital zu erhöhen. Außerdem werden die Startups in einer öffentlichen Datenbank aufgeführt, in der potenzielle Investor:innen sie ausfindig machen können.

Vorteile für Investor:innen

Der Akquisitionszuschuss mindert das Risiko einer Kapitalbeteiligung. Investor:innen erhalten für den in ein innovatives Unternehmen investierten Betrag 20 % der steuerfreien Rückvergütung vom Staat. Ihre Anteile an dem Unternehmen verbleiben vollständig bei ihnen. Veräußern Investor:innen ihre Anteile nach einer Mindesthaltedauer von drei Jahren oder scheitert das Unternehmen, muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden.

Erzielen Investor:innen (nur natürliche Personen) bei der Veräußerung ihrer Anteile einen Gewinn, erhält diese die zu zahlenden Steuern pauschal in Höhe von 25 % des Veräußerungsgewinns erstattet. Die Gewinnchancen werden dadurch für Anleger:innen zusätzlich erhöht. Pro Kalenderjahr werden maximal 500.000 Euro pro Anleger:in gefördert. Gefördert werden können Investitionen bis zu 3 Millionen Euro pro Unternehmen und Kalenderjahr.

Anforderungen an Unternehmen

Junge innovative Unternehmen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, wenn sie eine Kapitalbeteiligung von Investor:innen erhalten wollen, die INVEST nutzen möchten.

Anforderungen für Unternehmen:

  • nicht älter als sieben Jahre
  • weniger als 50 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von nicht mehr als zehn Millionen Euro
  • Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum und mindestens einer im Handelsregister eingetragenen Niederlassung in Deutschland oder einer im Handelsregister eingetragenen Betriebsstätte
  • nachweislich innovativ: Das Unternehmen gehört laut Handelsregister einer als innovativ definierten Branche1 an, ist Inhaber eines Patents oder hat in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung öffentliche Mittel für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten. Die Innovativität kann auch durch ein gesondertes Kurzgutachten benannter unabhängiger Sachverständigen (seit 01.02.2021 PWC) nachgewiesen werden.
  • Das Unternehmen ist fortlaufend wirtschaftlich tätig oder nimmt spätestens ein Jahr nach Abschluss der Beteiligung seine Geschäftstätigkeit auf.

Anforderungen für Investor:innen

Damit eine Investition in ein Startup durch den INVEST-Zuschuss gefördert werden kann, müssen Investorinnen außerdem mehrere Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Business Angel muss als natürliche Person investieren.
  • Alternativ eine Holding-GmbH oder -UG mit bis zu zehn Gesellschafter, wobei nur natürliche Personen den späteren Exit-Zuschuss erhalten.
  • Hauptwohnsitz in der EU und Volljährigkeit.
  • Die Mindesthaltedauer der Beteiligung beträgt drei Jahre.
  • Mindestbeteiligung: 10.000 Euro.
  • Erwerb der Anteile mit eigenem Geld (keine Kreditfinanzierung der Anteile).
  • Der Anteilserwerb muss auf einem Geschäftsplan des Unternehmens beruhen und eine realistische Exit-Strategie verfolgen.

Erfüllen Investor:innen die Voraussetzungen nicht, lehnt das BAFA den Antrag auf den INVEST-Zuschuss ab.

Tipp:

Seit Anfang 2017, sind auch Folgeinvestitionen förderfähig, sofern INVEST bereits den Erwerb der zuvor von Investor:innen gehaltenen Anteile gefördert hat.

Extra: Ausstiegsbeihilfe beim Verkauf von Anteilen

Ein neues Merkmal des INVEST-Zuschusses für Risikokapital ist der Exit-Zuschuss. Hier erhalten natürliche Personen neben dem Erwerbszuschuss eine pauschale Erstattung der Steuern auf Gewinne, die bei der Veräußerung der erworbenen Anteile anfallen.

Der Veräußerungsgewinn aus dem Aktienverkauf muss mindestens 2.000 Euro betragen, um den Exit-Zuschuss zu erhalten. Ist dies der Fall, erhalten natürliche Personen 25 % des Gewinns aus dem Verkauf ihrer INVEST-Aktien als Steuererstattung. Die Überschussbeteiligung ist auf 80 % des Anlagebetrags der INVEST-Aktien begrenzt.

Wie kann ich mich bei BAFA INVEST bewerben?

Der Antrag auf den INVEST-Zuschuss wird beim BAFA eingereicht, dort geprüft und ggf. genehmigt. Bei der Antragstellung gibt es zwei Varianten:

 

Variante 1: Das Unternehmen existiert bereits

 

SCHRITT 1: Zunächst muss das kapitalsuchende Startup einen elektronischen Antrag beim BAFA einreichen. Das BAFA prüft und bescheinigt ggf. die Förderfähigkeit des Unternehmens.

SCHRITT 2: Der Förderbescheid ist sechs Monate lang gültig. Ist ein:e Investor:in gefunden, muss diese:r ebenfalls einen Online-Antrag für den INVEST-Zuschuss (sozusagen den Akquisitionszuschuss) beim BAFA stellen.

Letzter Schritt: Wenn das BAFA auch den Antrag der/dem Investor:in positiv beschieden hat, tätigt sie/er den Aktienkauf. Um dann die 20 %ige Rückzahlung zu erhalten, beantragt die/der Investor:in diese beim BAFA und legt auch den neuen Gesellschaftsvertrag vor.

 

Variante 2: Gesellschaft ist noch nicht gegründet

 

SCHRITT 1: Beteiligt sich die/der Investor:in an einem Startup-Projekt, d.h. das Unternehmen existiert noch nicht, muss die/der Investor:in zunächst den Antrag auf INVEST-Förderung online stellen.

SCHRITT 2: Das Unternehmen reicht den Antrag auf den INVEST-Zuschuss ein, nachdem es gegründet und ins Handelsregister eingetragen wurde – dies muss innerhalb von drei Monaten nach der Antragstellung durch die/den Investor:in geschehen.

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