LUCID Verpackungsregister und Duale Systembetreiber für den Einzelhandel

LUCID für den Einzelhandel

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) betrifft alle Unternehmen, wie zum Beispiel den Einzelhandel, Produktionsbetriebe und die Gastronomie, die mit Verpackungen zu tun haben. Registrierung beim LUCID Verpackungsregister und die Zusammenarbeit mit einem Dualen Systembetreiber (DSB) sind verpflichtend. Das Wissen über verschiedene Verpackungsarten, wie Produkt, Versand, Serviceverpackungen und Umverpackung, ist unabdingbar. Die Entscheidung zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen hat erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Entsorgungskosten. Nichteinhaltung des VerpackG kann zu hohen Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen führen, was deutlich macht, wie wichtig es ist, seinen Pflichten nachzukommen.

Das Recyclingproblem

Verpackungsabfälle sind weltweit ein großes Problem und führen zu Umweltschäden, insbesondere in den Meeren. Deutschland hat das Verpackungsgesetz (VerpackG) eingeführt, um dieses Problem anzugehen, indem es die Verantwortung für Verpackungen betont. Hersteller:innen, aber auch der stationäre Einzelhandel sind nun verpflichtet, Verpackungen während ihres gesamten Lebenszyklus zu betrachten und eine ordnungsgemäße Entsorgung und Wiederverwertung sicherzustellen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) spielt eine entscheidende Rolle bei der Überwachung und Durchsetzung von Recyclinginitiativen im Rahmen dieses Gesetzes. Unternehmen, die mit Verpackungen zu tun haben, müssen sich beim LUCID Verpackungsregister, das der ZSVR unterstellt ist, anmelden und eine Lizenz für ihre Verpackungen bei einem Dualen Systembetreiber (DSB) erwerben.

VerpackG und der stationären Einzelandel

Das deutsche VerpackG ist für den stationären Einzelhandel in Deutschland von großer Bedeutung. Unternehmen, die hierzulande verschieden Arten von Verpackungen in den Verkehr bringen, müssen dieses Gesetz einhalten. Um sich mit dem VerpackG vertraut zu machen, muss man die Vorschriften im Umgang mit Verpackungsabfällen kennen. Der Einzelhandel ist dazu verpflichtet, sich bei der ZSVR eine Registrierungsnummer, die sogenannte LUCID-Nummer, zu besorgen und dann ihre Verpackungen bei einem Dualen Systembetreiber (DSB) ihrer Wahl in Deutschland zu registrieren, um eine angemessene Verwertung zu gewährleisten.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister und LUCID in Deutschland

Unternehmen sind dazu verpflichtet, sich gemäß dem deutschen Verpackungsgesetz bei der ZSVR zu registrieren, um ihre individuelle LUCID-Nummer zu erhalten. Anschließend wird ihr Unternehmen öffentlich im LUCID-Verpackungsregister aufgeführt, um den Verbrauchern ihr Engagement für eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen zu demonstrieren. Einzelhändler:innen müssen die im Verpackungsgesetz festgelegten Verpflichtungen verstehen und einschätzen, wie sich die Verpackungsmengen auf ihre Einhaltung dieser Vorschriften auswirken.

Was sind Duale Systembetreiber und welche Rolle spielen sie in Deutschland?

Nach der LUCID Registrierung, ist der nächste Schritt die Wahl eines Dualen Systembetreiber (DSB). DSBs sind private Abfallwirtschaftsunternehmen, die Verpackungsabfälle aus privaten Haushalten sammeln, sortieren und verwerten. Sobald die Verpackungen über ein Duales System mit einem Systembeteiligungsvertrag lizenziert wurden, sind alle Pflichten nach dem VerpackG vorerst erfüllt.

Die DSBs sind ein Puzzleteil zur Erreichung der von der Bundesregierung gesetzten Recyclingziele. Sie finanzieren den Verwertungsprozess mit Lizenzgebühren. Diese Gebühren hängen von der Art und Menge der von Ihnen auf dem Markt verkauften Verpackungen ab. Bei der Auswahl eines DSBs ist es wichtig auf verschiedene Aspekte wie Dienstleistungen, Recyclingquoten und Kosten zu achten.

Verpackungsarten und -volumen - Einweg vs. Mehrweg

Nicht alle Verpackungen sind gleich. Das VerpackG erkennt diese Unterschiede an. Es ist wichtig, die verschiedenen Arten von Verpackungen zu kennen: Produkt-, Versand-, Service- und Umverpackungen. Dieses Wissen hilft bei der ordnungsgemäßen Registrierung und Lizenzierung. Jede Art hat ihre eigenen Regeln und kann Einfluss auf die Lizenzierung und die damit einhergehenden Kosten haben.

Das Verpackungsvolumen ist sehr wichtig, da es die Auswirkungen auf Umwelt aber auch Recyclingkosten bestimmt. Ein Blick auf die Verpackungsprozesse des eigenen Unternehmens kann helfen, Ressourcen besser zu nutzen. Die Suche nach nachhaltigen Verpackungsoptionen ist ein weiteres Werkzeug zur Abfallreduzierung.

Was sind Produkt-, Versand-, Service- und Umverpackungen?

Die Bestimmung der richtigen Verpackungsart nach dem VerpackG ist der erste Schritt, um Verantwortung zu übernehmen. Diese verschiedene Arten von Verpackungen gibt es:

  • Produktverpackungen sind wichtig für den Schutz von Produkten und das Branding. In Deutschland legt die Verpackungsverordnung die Anforderungen an Material, Kennzeichnung und Recycling fest. Durch die Wahl nachhaltiger Materialien und Designs können Kosten gesenkt und umweltfreundliche Präferenzen berücksichtigt werden.
  • Versandverpackungen verhindern, dass Waren während des Transports beschädigt werden, und gewährleisten eine sichere Lieferung von Produktionsunternehmen zu Händler:innen oder Käufer:innen. Im stationären Einzelhandel wird diese Art von Verpackung nicht so häufig verwendet und ist daher nicht relevant.
  • Beim Umpacken wird die Verpackung eines Produkts geändert, um das Branding zu verbessern. In Deutschland ist die Einhaltung der Verpackungsverordnung für den stationären Einzelhandel entscheidend, wenn er neue Verkaufsverpackungen auf den Markt bringt.
  • Unter Serviceverpackungen versteht man die Verpackungen, die den Verbrauchern in einem stationären Geschäft zum Mitnehmen ihrer Produkte zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören beispielsweise Papier- oder Plastiktüten, aber auch Pizzakartons oder Einwegbecher. Für Unternehmen kann es von Vorteil sein, das Potenzial für die Wiederverwendbarkeit von Serviceverpackungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind Serviceverpackungen insofern einzigartig, als dass sie mit einer bereits bestehenden Lizenz erworben werden können. Somit muss das Unternehmen dem ZSVR lediglich den Nachweis der Lizenzierung erbringen und keinen Vertrag mit einem DSB abschließen.

Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen diesen Kategorien zu kennen. Es hilft bei der genauen Datenmeldung an das LUCID Verpackungsregister und bei der Berechnung der Lizenzgebühren.

Einweg- vs. Mehrwegverpackungen - für den stationären Einzehandel

Die Entscheidung zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen kann die Umweltauswirkungen eines Unternehmens erheblich beeinflussen. Einwegverpackungen sind in der Anwendung zwar unkomplizierter, verursachen aber eine Menge Abfall. Wiederverwendbare Verpackungen hingegen verursachen zwar anfängliche Kosten, bieten aber langfristige Einsparungen und sind besser für die Umwelt.

Je nach Geschäftsmodell kann es außerdem wichtig sein, sich mit der im Januar 2023 in Deutschland eingeführten Mehrwegangebotspflicht zu befassen, insbesondere wenn ein Unternehmen Speisen und Getränke zum Mitnehmen an Kund:innen verkauft. Weitere Einzelheiten kannst du hier nachlesen. Achte auch auf das Verpackungsmaterial, das du verwendest. Wann immer möglich sollten recycelbare und biologisch abbaubare Materialien verwendet werden. Es gilt stets, schwer zu recycelnde Materialien, wie z. B. Mischverpackungen, zu vermeiden, um die Kreislaufwirtschaft zu unterstützen und den individuellen ökologischen Fußabdruck zu verringern.

Es könnte auch eine Möglichkeit sein, Kunden:innen, die ihre eigenen Behälter oder Taschen mitbringen, Rabatte zu gewähren. Dies trägt zur Abfallvermeidung bei und ermutigt Konsument:innen, etwas Gutes für den Planeten zu tun. Die Förderung von wiederverwendbaren Verpackungen ist eine gute Praxis und spricht Kund:innen an, denen die Umwelt am Herzen liegt.

Einhaltung des VerpackG - LUCID und DSB

Die Einhaltung des deutschen Verpackungsgesetzes ist nicht nur eine einmalige Aufgabe, sondern bringt eine gewisse Eigenverantwortung mit sich. Man muss sich über alle Änderungen der Verpackungsvorschriften auf dem Laufenden halten, um die Vorschriften zu erfüllen. Wenn Erstinverkehrbringer:innen Verpackungen in Verkehr bringen, ist es wichtig, dass sie die Anforderungen des Verpackungsgesetzes verstehen und erfüllen.

1. Schritt: LUCID-Nummer

Um das deutsche Verpackungsgesetz zu befolgen, muss man sich beim LUCID Verpackungsregister registrieren. Der erste Schritt ist der Erhalt einer individuellen LUCID-Nummer. Ohne diese Nummer dürfen in Deutschland keine Verpackungen in Umlauf gebracht werden. Wenn du zum ersten Mal Verpackungen auf den deutschen Markt bringst, muss du einige Informationen über dein Unternehmen zusammentragen. Dazu gehören die Steueridentifikationsnummer, Angaben zur Unternehmensregistrierung und die geschätzten Verpackungsmengen. Nachdem du deinen Antrag eingereicht hast, wird er von der ZSVR geprüft. Wenn alles erfolgreich überprüft wurde, wird dem Unternehmen eine individuelle LUCID-Nummer zugeteilt.

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2. Schritt: Lizenzierung von Verpackungen durch einen DSB

Nach der LUCID Registrierung, ist der nächste Schritt die Lizenzierung von Verpackungen. Das bedeutet, dass du einen DSB finden und einen Vertrag abschließen musst. Die Lizenzierung von Verpackungen ist notwendig, um die gesetzlichen Anforderungen des VerpackG zu erfüllen. Denke bei der Auswahl eines DSB an die individuellen Bedürfnisse und Prioritäten deines Unternehmens. Hier sind einige wichtige Faktoren, die es zu berücksichtigen gilt:

  • Die Verwertungsquoten des DSB für verschiedene Verpackungsarten
  • Wie klar und fair sind die Gebühren?
  • Welche Dienstleistungen werden angeboten, z. B. Kundenbetreuung, Lizenzierung?

Selektor-Tool

Die Wahl des richtigen DSB kann schwierig sein, da es insgesamt elf Duale Systembetreiber in Deutschland gibt. Um dir das Leben zu erleichtern, haben wir ein Online „Selektor-Tool“ entwickelt. Hier kannst du deine individuellen Verpackungsmengen und -materialien eingeben. Unser Tool liefert dir drei geeigneter DSBs, die deinen Anforderungen entsprechen.

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Fazit

Das Wissen aus diesem Artikel kann einen großen Einfluss auf deine Verpackungsprozesse haben. Wenn du über das deutsche Verpackungsgesetz Bescheid weißt und LUCID und die Duale Systeme nutzt, hältst du die Vorschriften ein und schützt die Umwelt. Es ist wichtig, sich bei LUCID zu registrieren und ein Duales System zu wählen, unabhängig davon, ob das Unternehmen Einweg- oder Mehrwegverpackungen verwendet. Wenn du Hilfe bei der Registrierung sowie Lizenzierung benötigst, wende dich gerne an uns.

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Woher weiß ich, ob sich mein Unternehmen bei LUCID registrieren lassen muss?

Wenn dein Unternehmen Verpackungen in Verkehr bringt, die an private Verbraucher:innen in Deutschland gehen, musst du das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) befolgen. Das heißt, du musst dich beim LUCID Verpackungsregister registrieren und einen Dualen Systembetreiber in Deutschland für die Lizenzierung der Verpackung wählen. Wir helfen dir gerne bei der Registrierung und Lizenzierung deiner Verpackungen.

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Kann ich meine DSB wechseln, und wenn ja, wie oft?

Ja, du kannst den Dualen Systembetreiber (DSB) wechseln. In der Regel kannst du ihn jedes Jahr wechseln. Das ist im Detail abhängig vom jeweiligen Systembetreiber und dem abgeschlossenen Vertrag.

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Welche Strafen drohen bei Nichtregistrierung bzw. Nichteinhaltung des Verpackungsgesetzes?

Eine Nichtregistrierung bei LUCID oder die Nichtbeachtung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es drohen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro, außerdem kann es auch zu Verkaufsverboten kommen. Darüber hinaus kann es zu Problemen bei der Abfallentsorgung kommen, was dem Ruf der Firma nachhaltig schaden kann.