LUCID Verpackungsregister und Mehrwegangebotspflicht für die Gastronomie

LUCID und die Gastronomie

Wie alle anderen Unternehmen in Europa, die mit Verpackungen zu tun haben, muss auch die Gastronomie ihre Einwegverpackungen bei LUCID und einem Dualen System anmelden. Darüber hinaus ist die Gastronomie in Deutschland ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, wiederverwendbare Verpackungen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Dieses neue Gesetz, die sogenannte Mehrwegangebotspflicht, verpflichtet Gaststätten dazu, neben Einwegverpackungen auch wiederverwendbare Alternativen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Gastronomische Betriebe müssen dafür sorgen, dass die Mehrwegoption nicht teurer ist als das Einwegäquivalent, und sichtbare Informationen über die Mehrwegalternativen bereitstellen. Kleinere Betriebe (unter 80 Quadratmetern und mit fünf oder weniger Angestellten) müssen selbst keine Mehrwegoption anbieten, müssen Kund:innen aber die Möglichkeit bieten, mitgebrachte Behälter zu befüllen. Diese Verordnung unterstreicht das Engagement Deutschlands für die Abfallvermeidung und die Förderung einer Kreislaufwirtschaft im gastronomischen Bereich.

Das Plastik Recyclingproblem

Verpackungsabfälle stellen in unserer modernen Welt eine große Herausforderung dar. Die Ozeane werden mit Müll überschwemmt, Recyclingfirmen haben Schwierigkeiten Mischmaterialien voneinander zu trennen und die Umwelt leidet überall.

Einen großen Anteil daran haben die Verpackungsabfälle, die in der Gastronomie anfallen, wenn Speisen und Getränke zum Mitnehmen angeboten werden. Dementsprechend ist Verpackungsmüll in der Gastronomie auch in Deutschland ein heißes Thema.

Um der Situation Herr zu werden, hat Deutschland zwei Gesetze erlassen. Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt die Registrierung und Lizenzierung aller Einwegverpackungen. Damit wird sichergestellt, dass die Verantwortung für die Wiederverwertung von Verpackungen an die Unternehmen zurückgegeben wird, anstatt sie der Gemeinschaft und dem Steuerzahler aufzubürden. Das zweite Gesetz ist die Mehrwegangebotspflicht für gastronomische Betriebe in Deutschland. Sie besagt, dass jeder Betrieb, der größer als 80 Quadratmeter ist und mindestens 6 Personen beschäftigt, seinen Kund:innen eine Mehrwegverpackung für ihre Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten muss.

Das VerpackG und die Gastronomie

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) ist wichtig für die Gastronomie, da es eine bessere Abfallwirtschaft und nachhaltige Praktiken fördert. Alle gastronomischen Betriebe, die Getränke und Lebensmittel zum Mitnehmen anbieten, müssen sich beim LUCID Verpackungsregister anmelden und alle Einwegverpackungen lizenzieren, die in privaten Haushalten von Verbraucher:innen landen könnten.

Überblick über das VerpackG und seine Auswirkungen auf die Gastronomie

Das VerpackG zielt darauf ab, die Belastung der Umwelt durch Verpackungsabfälle zu verringern. Das Gesetz verpflichtet Produktionsbetriebe, aber auch den Einzelhandel und die Gastronomie, Einwegverpackungen bei einem Dualen Systembetreiber zu Lizenzieren und sich so der eigenen Produktverantwortung gegenüber der Umwelt anzunehmen.

Für das Gaststättengewerbe hat das VerpackG wichtige Änderungen mit sich gebracht, vor allem für Einwegverpackungen, die für den Außer-Haus-Verzehr verwendet werden. Unternehmen müssen sich beim LUCID Verpackungsregister registrieren und eine Lizenz für ihre Verpackungen bei einem Dualen Systembetreiber (DSB) erwerben.

Indem das VerpackG die Unternehmen für ihre Verpackungsabfälle zur Verantwortung zieht, setzt es sich für nachhaltigere Verpackungsoptionen ein. Es unterstützt Innovationen bei Lebensmittelverpackungen, belohnt leicht wiederverwertbare Materialien und fördert wiederverwendbare Lebensmittelverpackungen und Pfandsysteme.

Was ist das LUCID Verpackungsregister?

Das LUCID Verpackungsregister ist eine Online-Plattform, die von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in Deutschland betrieben wird. Dieses Register ist Teil des VerpackG. Seine Hauptaufgabe ist es, den Überblick über die auf dem deutschen Markt verwendeten Verpackungsmaterialien zu behalten.

Alle Unternehmen, die in Deutschland Produkte für Verbraucher:innen verpacken, müssen sich bei LUCID anmelden. Diese Regelung gilt für Unternehmen jeder Größe und für alle Verpackungsarten. Die Registrierung ist eine gesetzliche Verpflichtung nach dem VerpackG.

Lizenzierung von Einwegverpackungen bei einem Dualen Systembetreiber

Der zweite Schritt zur Einhaltung des Gesetzes besteht darin, dass sich alle Unternehmen, die verpackte Produkte verkaufen, einem System zur Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen anschließen müssen. Dieses System wird von Dualen Systembetreibern (DSB) betrieben. Duale Systeme sind private Unternehmen, die Verpackungsabfälle von deutschen Haushalten, sammeln, sortieren und verwerten.

Um verpackte Produkte legal verkaufen zu können, benötigen Unternehmen eine Verpackungslizenz von einem DSB. Diese Lizenz zeigt, dass das Unternehmen für die Sammlung und Verwertung seiner Verpackungen Verantwortung übernimmt und Geld bezahlt. Die Kosten für die Lizenz hängen davon ab, welche Art und wie viel Verpackung ein Unternehmen in Umlauf bringt. Mit der Lizenzierung ihrer Verpackungen erfüllen Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen des VerpackG.

Mehrwegverpackungen in der Gastronomie

Die Gastronomie spielt eine wichtige Rolle bei der Benutzung wiederverwendbarer Verpackungen. Als eine große Quelle von Verpackungsmüll können Restaurants dazu beitragen, dass Personen zunehmend Mehrwegverpackungen nutzen, die wiederverwendet werden können.

Werden wiederverwendbare Verpackungen angeboten, halten Betriebe sich an das Gesetz und tragen zur Abfallvermeidung bei. Außerdem unterstützen sie die Kreislaufwirtschaft und zeigen somit, dass ihnen die Umwelt am Herzen liegt, was Kund:innen anlockt, die eine bessere Wahl für unseren Planeten treffen wollen.

Mehrwegangebotspflicht für die Lebensmittelindustrie

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die „Mehrwegangebotspflicht“, die erhebliche Änderungen für gastronomische Unternehmen erfordert. Diese sind nun verpflichtet, neben Einwegverpackungen auch Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Restaurants, Cafés und ähnliche Einrichtungen müssen Kund:innen die Möglichkeit bieten, ihre Speisen und Getränke ohne zusätzliche Kosten in wiederverwendbaren Behältern zu erhalten. Die Mehrwegoption muss deutlich sichtbar angezeigt werden und zum Beispiel als Pfandsystem eingeführt werden. Zudem müssen die Unternehmen ihren Kund:innen gestatten, ihre eigenen Behälter mitzubringen, um Speisen und Getränke mitzunehmen.

Welche Unternehmen sind von dem Gesetz ausgeschlossen?

Die Mehrwegangebotspflicht enthält strenge Vorschriften für Gastronomiebetriebe. Kleine Betriebe wie zum Beispiel Kioske oder Bäckereien mit einer Verkaufsfläche von weniger als 80 Quadratmetern und maximal fünf Angestellten sind von dieser Pflicht befreit und müssen ihren Kund:innen keine wiederverwendbare Option anbieten.

Diese kleinen Unternehmen müssen sich dennoch an das deutsche Verpackungsgesetz halten, sich bei LUCID anmelden und ihre Einwegverpackungen bei einem DSB lizenzieren. Zudem müssen sie ihren Kund:innen gestatten, ihre eigenen Behälter für Speisen und Getränke mitzubringen. Diese Regelung hilft kleinen Unternehmen, ihren Beitrag zur Verringerung der Abfälle aus Einwegverpackungen zu leisten, ohne es ihnen zu schwer zu machen.

Eine weitere Ausnahme ist, dass Unternehmen ihren Kund:innen nur für Verpackungen aus Kunststoff und Kunststoff Mischmaterialien eine wiederverwendbare Alternative anbieten müssen. Pizzakartons und einige Papiertüten von Bäckereien fallen zum Beispiel nicht unter dieses Gesetz. Ein Tipp von unserer Seite für Pizzerien und Bäckereien ist, darauf zu achten, dass die Verpackungen aus Pappe oder Papier bestehen und keine synthetischen Kunststoffe beigemischt sind. Das ist bei „Papier“-Tüten aus der Bäckerei oft der Fall.

Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht für die Gastronomie

Oben haben wir gelernt, dass es Deutschland ernst ist mit der Reduzierung von Verpackungsabfällen und der Unterstützung einer Kreislaufwirtschaft. Es gibt klare Regeln für die Gastronomie in Bezug auf wiederverwendbare Optionen.

Das neue Gesetz verlangt von Unternehmen, dass sie ihren Kund:innen eine echte Wahlmöglichkeit zwischen Mehrweg- und Einweggeschirr sowie Behältern zum Mitnehmen bieten. Das bedeutet, dass wiederverwendbare Optionen leicht zu erkennen sein müssen. Sie müssen auch genauso leicht zu bekommen sein wie Einweggeschirr. Um dies zu erreichen, gibt es in Deutschland eine Reihe von Unternehmen, die Mehrwegverpackungen für die Gastronomie herstellen und deutschlandweite Pfandsysteme eingeführt haben, die es für Gastronomiebetriebe kosteneffizient machen. Ein zweiter Vorteil eines solchen Pfandsystems ist die Praktikabilität für Kund:innen. Stell dir einmal vor, dass eine Person, die am Bahnhof in München einen Kaffee in einem Mehrwegbecher kauft, diesen in einem Café am Bahnhof in Hamburg zurückgeben kann. Das Gesetz fördert genau dies. Die Benutzung von wiederverwendbaren Geschirralternativen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen.

Das reCup Pfandsystem

reCup zum Beispiel ist ein wachsendes Unternehmen, das sich auf die Herstellung von wiederverwendbaren To-Go-Verpackungen spezialisiert hat und diese mit einem Pfandsystem für alle Gastronomiebetriebe in Deutschland zur Verfügung stellt. Dieses Pfandsystem ermutigt Verbraucher:innen, die Mehrwegalternative der Einwegoption vorzuziehen, indem es deutschlandweit, kostengünstige Behälter bereitstellt. Beim Kauf von Speisen oder Getränken zahlen die Kund:innen einen Pfand auf wiederverwendbare Becher, Schalen oder Behälter. Nach Rückgabe der leeren Behälter erhalten die Kund:innen ihr Geld zurück und das Restaurant reinigt den Behälter in der Spülmaschine.

Dies erleichtert es den Kund:innen, sich für die wiederverwendbare Variante zu entscheiden und nicht für die Einwegvariante. Gleichzeitig können Restaurants die gesetzlichen Vorschriften einhalten und die eigenen Kosten niedrig halten.

Pfandsystem für Lieferdienste

Es gibt einige Dinge, die zu beachten sind, wenn es um Lebensmittellieferdienste und deren Verpflichtung geht, wiederverwendbare Behälter anzubieten.

  1. Der Lieferdienst selbst muss Kund:innen keine wiederverwendbaren Verpackungen zur Verfügung stellen. Allerdings muss das Restaurant, in dem das Essen abgeholt wird, diese Möglichkeit anbieten.
  2. Liefert ein Restaurant das Essen selbst aus, ist es verpflichtet, Kund:innen die Möglichkeit einer wiederverwendbaren Verpackung zu geben. Dies kann über ein Pfandsystem erfolgen.
  3. Pizzakartons sind von dem Gesetz ausgenommen. Pizzarien müssen Kund:innen keine wiederverwendbare Alternativverpackung zur Verfügung stellen, solange diese aus Karton bestehen.

Indem Deutschland die Verwendung von Mehrwegverpackungen in einem Bereich fördert, in dem üblicherweise Einwegartikel verwendet werden, trägt es zur Schaffung eines nachhaltigeren Lieferdienstes bei. Das Pfandsystem bietet sowohl Verbraucher:innen als auch den Unternehmen bessere Wahlmöglichkeiten.

Registrierung bei LUCID und Lizenzierung bei einem Dualen Systembetreiber

Sobald sichergestellt wurde, dass Kund:innen eine Mehrwegoption für Speisen und Getränke zum Mitnehmen haben, ist es an der Zeit, über die verbleibenden Einwegverpackungen nachzudenken.

Dafür ist es für Gastronomiebetriebe wichtig, sich mit dem deutschen Verpackungsgesetz zu befassen. Das Verfahren besteht aus zwei Hauptschritten. Zunächst muss das Unternehmen bei LUCID registriert werden. Der zweite Schritt schreibt vor, die Verpackungslizenzen bei einem Dualen Systembetreiber zu erwerben.

Anmeldung bei der LUCID für alle Einwegverpackungen

Die Registrierung beim LUCID Verpackungsregister ist ein wichtiger Schritt für alle Unternehmen, die in Deutschland Produkte für Verbraucher:innen verpacken. Dazu gehören auch Unternehmen aus der Lebensmittelbranche, egal wie groß oder klein sie sind. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) betreibt die Online-Plattform. Sie sorgt für Tranzparenz und stellt sicher, dass die Unternehmen das Verpackungsgesetz einhalten.

Für die Registrierung müssen grundlegende Informationen über das Unternehmen angegeben werden. Dazu gehören Kontaktdaten, Steuernummer und Informationen über die verwendeten Verpackungsmaterialien. Bei Nichtregistrierung oder falschen Angaben kann es zu hohen Geldstrafen von bis zu 200.000 € kommen.

Das LUCID Verpackungsregister ist für die Verfolgung der auf dem deutschen Markt verwendeten Verpackungsmengen unerlässlich. Es stellt sicher, dass Unternehmen die Verantwortung für ihre Produkte übernehmen.

Lizenzierung von Verpackungen bei einem Dualen Systembetreiber

Sobald die Registrierung bei LUCID erfolgt ist, besteht der nächste Schritt darin, Einwegverpackungen über einen DSB zu lizenzieren. Dieser Schritt ist wichtig, weil er sicherstellt, dass Unternehmen für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der von ihnen verwendeten Verpackungen bezahlen, wie es das VerpackG bestimmt.

DSBs sind private Unternehmen, die von der Regierung mit dem Recycling von Verpackungsabfällen beauftragt sind. Wenn Unternehmen eine Lizenzgebühr an den von ihnen ausgewählten DSB entrichten, tragen sie zur Deckung der Kosten für die Bewirtschaftung ihrer Verpackungsabfälle bei.

Die Wahl des richtigen DSBs für dein Unternehmen kann eine große Herausforderung sein. Deshalb haben wir ein „Selektor-Tool“ entwickelt, das dir dabei hilft, den für dich und dein Unternehmen richtigen Anbieter zu finden.

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Gemischte Materialien sind teurer als einzelne Materialien

In der Gastronomie gibt zwei Haupttypen von Verpackungsmaterialien: Einzelmaterialien und Mischmaterialien. Zu den Einzelmaterialien gehören z. B. reine Pappe, Papier und Klarglas. Gemischte Materialien sind z. B. Getränkekartons, die Kunststoff- und Aluminiumschichten enthalten. Was die Lizenzgebühren angeht, so sind die Kosten für Einzelmaterialien in der Regel niedriger als die für gemischte Materialien. Das liegt daran, dass das Recycling gemischter Materialien komplizierter bis unmöglich ist.

Einzelne Materialien sind billiger und einfacher zu recyceln. Das liegt daran, dass sie nicht so stark sortiert oder extra aufbereitet werden müssen. Für Gastronom:innen bedeutet das konkret, dass die Verwendung einzelner Materialien Geld sparen kann. Außerdem haben einzelne Materialien oft bessere Recyclingquoten. Sie werden häufiger zu hochwertigen Produkten verarbeitet. Durch die Wahl von Verpackungen aus einzelnen Materialien können Unternehmen zeigen, dass sie sich um die Umwelt kümmern und gleichzeitig Kosten sparen.

Zum Mitnehmen, Bitte

Das deutsche Verpackungsgesetz verlangt, dass Erstinverkehrbringer:innen, einschließlich derjenigen in der Gastronomie, ihre Pflichten zu erkennen und zu befolgen. Sie müssen sich bei LUCID registrieren, Lizenzen für ihre Verpackungen erwerben und sind verpflichtet, Kund:innen Mehrwegalternativen anzubieten. Dieser Artikel weist die Herausforderungen, die sich aus der Einhaltung der Vorschriften ergeben, auf. Außerdem veranschaulicht er die Komplexität, die mit der Gründung eines gastronomischen Betriebs verbunden ist, wenn es zu Verpackungen kommt. Wenn du Hilfe durch den Bürokratie Dschungle Deutschlands benötigst, stehen wir dir mit unserer Expertiese gerne zur Verfügung.

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Wie beantrage ich eine LUCID-Nummer?

Um eine LUCID-Nummer zu erhalten, müssen sich Unternehmen online bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) über das LUCID-Portal registrieren. Diese Registrierung ist nach dem deutschen Verpackungsgesetz für jedes Unternehmen erforderlich, das Verpackungen auf deutschen Markt bringt.

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Welche Gastronomiebetriebe sind von der Mehrwegangebotspflicht betroffen?

Die Mehrwegangebotspflicht aus dem VerpackG gilt erst einmal für alle gastronomischen Betriebe. Dazu gehören Unternehmen, die Speisen oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen an Kund:innen verkaufen. Auch Catering-Dienste fallen unter diese Regelung. Ausgeschlossen sind lediglich kleine Gastronomiebetriebe mit weniger als 80 Quadratmetern und maximal fünf Angestellten.

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Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung des VerpackG und der Mehrwegangebotspflicht?

Die Nichteinhaltung des VerpackG und der Mehrwegangebotspflicht kann zu hohen Geldstrafen, rechtlichen Problemen und einem beschädigten Ruf führen. Die Vorschriften dienen dem Umweltschutz, und die Behörden achten darauf, dass sie durchgesetzt werden.