Was ist die Mehrwertsteuer in Deutschland, und warum muss ich sie kennen?

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, wird die Mehrwertsteuer auf alle in Deutschland verkauften Produkte und Dienstleistungen erhoben. Sie ist eine der wichtigsten Steuern in Deutschland mit einem Steueraufkommen von über 30 %.

Die Mehrwertsteuer ist eine Transaktionssteuer und gleichzeitig eine Endverbrauchersteuer. Die Mehrwertsteuer wird von den verkaufenden Unternehmen erhoben und aus technischen Gründen an das Finanzamt abgeführt, aber letztlich wird sie vom Käufer/Verbraucher getragen. Aus der Sicht des Verbrauchers wird sie oft als "Mehrwertsteuer" bezeichnet. Aus der Sicht der Unternehmen wird sie oft als "Umsatzsteuer" bezeichnet.

Wie funktioniert das deutsche Mehrwertsteuersystem?

In Deutschland gibt es drei Sätze: 0%, 7% und 19%. Im Gegensatz zu den meisten Ländern, in denen ein Satz unabhängig von der Kategorie oder der Art der Ware gilt, wird in Deutschland für jede Klasse (oder Stufe), für die Sie sich anmelden können, ein anderer Satz verwendet, je nachdem, was sie umfasst. Dies ist von Land zu Land unterschiedlich. Erkundigen Sie sich also unbedingt bei jemandem, der sich mit diesem Verfahren befasst. Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrem Buchhalter zu sprechen, wenn Sie nicht wissen, wie Sie das herausfinden können. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann bei den Steuerbehörden kostenlos beantragt werden.

Eine allgemeine Regel:

19%
➜ Regelmäßiger Steuersatz nach § 19 Abs.. 1 UStG

➜ Alles, was nicht von der Umsatzsteuer befreit ist oder dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt

7%
➜ Ermäßigter Steuersatz nach § 19 (2) UStG

➜ Die meisten Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften, lebende Tiere, Übernachtungen, Kunstgegenstände, orthopädische Hilfsmittel, etc.

0%
➜ Von der Umsatzsteuer befreite Waren und Dienstleistungen nach § 4 UStG

➜ Auslandslieferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen, Kreditvermittlung, Versicherungen, etc.

Wer muss eine Mehrwertsteuererklärung abgeben?

Jeder Selbstständige und jedes Unternehmen, das für seine Leistungen oder Lieferungen Geld in Rechnung stellt, muss darauf Umsatzsteuer berechnen. Eine Ausnahme ergibt sich aus § 19 UStG: Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer befreit. Als Kleinunternehmer gelten Selbstständige mit einem Vorjahresumsatz von nicht mehr als 17.500 Euro. Darüber hinaus muss prognostiziert werden, dass der Umsatz im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Diese Ausnahme kann bei der Beantragung der Steuernummer geltend gemacht werden.

! Die Regel: Jedes Unternehmen ist umsatzsteuerpflichtig.

! Ausnahmen: Kleinunternehmen (nicht mehr als 17.500 Euro Jahresumsatz)

Die Fristen für die Einreichung Ihrer Anmeldung

Die meisten Unternehmer müssen monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. Die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist immer der zehnte Tag des Monats, der ein Werktag sein muss. Fällt dieser Tag jedoch auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Bei der Häufigkeit der Umsatzsteuervoranmeldungen, die das Finanzamt nach dem Umsatzsteuergesetz von Ihnen erwartet, gibt es jedoch erhebliche Unterschiede in der Regelung. Daher haben Sie auch die Möglichkeit, die Abgabe der monatlichen und vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen durch die Verlängerung der Festsetzungsfrist hinauszuschieben. Gerade in Kombination mit der Ist-Besteuerung ist die Fristverlängerung ein wirksames Instrument, um den gesetzlichen Fälligkeitstermin für die Umsatzsteuer für Sie als Unternehmer günstiger zu gestalten und Ihre Liquidität zu sichern.

Was passiert, wenn Sie eine Erklärung nicht rechtzeitig einreichen?

Bei verspäteter Zahlung (auch der Sondervorauszahlung) wird ein Säumniszuschlag von 1 % für jeden angefangenen Kalendermonat (gerechnet vom Ablauf des Fälligkeitstages ohne Nachfrist) erhoben; der Betrag wird auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abgerundet.

Solange die Vorauszahlungen nicht angemeldet oder festgesetzt wurden, wird kein Säumniszuschlag erhoben. Säumniszuschläge können daher bei verspäteter Abgabe der Vorschussmeldung frühestens ab dem Tag nach der Abgabe erhoben werden. Wird die Voranmeldung nicht abgegeben, können Säumniszuschläge frühestens mit Ablauf des Tages entstehen, an dem der Steuerbescheid des Finanzamtes wirksam geworden ist. Angenommen, die Vorauszahlung wird nach dem Fälligkeitstag, aber noch innerhalb der aufgrund eines Antrags auf Verlängerung der individuellen Abgabefrist verlängerten Vorauszahlungsfrist entrichtet. In diesem Fall können die Säumniszuschläge aus objektiven Billigkeitsgründen erlassen werden.

Unterstützung bei der Mehrwertsteuererklärung

Unterstützung bei der monatlichen Umsatzsteuererklärung können Sie von zwei Seiten erhalten. Die erste ist eine Buchhaltungssoftware, die Ihre monatliche Umsatzsteuer berechnen und per ELSTER an die Finanzbehörden übermitteln kann. Diese Option erfordert ein wenig Aufwand auf Ihrer Seite. Leider bieten die Anbieter von Buchhaltungssoftware derzeit keine Übersetzungen an, so dass Sie Chrome translate oder ein Übersetzungstool wie deepl.com verwenden müssen. Im Folgenden vergleichen wir zwei Anbieter von Buchhaltungssoftware:

Das erste Unternehmen heißt fastbill, hat eine Bewertung von 4,1 Sternen auf Google und Preise ab 8,99 € pro Monat. Die Software bietet alles von der Zeiterfassung über den Steuerberater-Export bis zur Umsatzsteuererklärung.

Das zweite Unternehmen heißt Lexoffice und bietet ein Einstiegspaket ab 8,90 € pro Monat. Sowohl fastbill als auch lexoffice bieten eine App für Android und iOS zum Scannen von Dokumenten an.

Die zweite Option ist ein Steuerberater, der zwar teurer ist als eine Software, sich aber um den gesamten Prozess kümmert. Einen guten Steuerberater zu finden, der fließend Englisch spricht und Ihr Geschäft versteht, kann in Deutschland eine Herausforderung sein. Genau hier können wir helfen. Kontaktieren Sie uns hier und wir unterstützen Sie mit Ihrem Netzwerk von englischsprachigen Steuerberatern.