Was ist Risikokapital?

Risikokapital ist eine Form von privatem Beteiligungskapital, das Investoren jungen, innovativen Unternehmen zur Verfügung stellen. Es wird auch als Betriebskapital, Risikokapital, Unterstützung oder einfach als Risikokapital bezeichnet. Bei Risikokapital handelt es sich jedoch nicht um einen Kredit, sondern um Eigenkapital, das der Investor dem Unternehmen zur Verfügung stellt. Risikokapital wird in der Regel von wohlhabenden Business Angels, Investoren, Investmentbanken oder anderen Finanzinstituten bereitgestellt. Der Investor erwirbt keine Mehrheitsbeteiligung an dem Unternehmen, sondern wird als Mitgesellschafter mit allen Rechten und Pflichten in das Unternehmen integriert. Im Gegensatz zu einem Kredit realisiert der Investor seinen Gewinn nicht durch die Zinsen, sondern nur bei einem erfolgreichen Verkauf des Unternehmens, z. B. bei einem Börsengang oder durch den Verkauf seiner Anteile an Dritte.

Vorteile für Unternehmen:

Jedes Jahr gehen in Deutschland zahlreiche Unternehmer und Gründer mit vielversprechenden Innovationen an den Start. Doch viele dieser Startups scheitern bereits in der Anfangsphase. Der Grund: zu wenig Kapital, um den Markteintritt und die Wachstumsphase erfolgreich zu finanzieren. Gerade bei der Bereitstellung von Risikokapital hat Deutschland im internationalen Vergleich noch erhebliches Potenzial.

INVEST unterstützt junge innovative Unternehmen, die im Rahmen des Antragsverfahrens ein Zertifikat über die Förderungswürdigkeit erhalten. Zusätzlich zum Zertifikat können die Unternehmen vom BAFA ein Förderlogo erhalten, das auf der Website und in Präsentationen verwendet werden kann, um potenzielle Investoren auf die Förderfähigkeit aufmerksam zu machen und so die Chancen auf eine Finanzierung durch Risikokapital zu erhöhen. Außerdem werden die Start-ups in einer öffentlichen Datenbank aufgeführt, in der potenzielle Investoren sie ausfindig machen können.

Vorteile für Investoren:

Der Akquisitionszuschuss mindert das Risiko einer Kapitalbeteiligung. Der Investor erhält für den in ein innovatives Unternehmen investierten Betrag 20 Prozent der steuerfreien Rückvergütung vom Staat. Seine Anteile an dem Unternehmen verbleiben vollständig bei ihm. Veräußert der Investor seine Anteile nach einer Mindesthaltedauer von drei Jahren oder scheitert das Unternehmen, muss er den Zuschuss nicht zurückzahlen.

Erzielt der Investor (nur natürliche Personen) bei der Veräußerung seiner Anteile einen Gewinn, erhält er die zu zahlenden Steuern pauschal in Höhe von 25 Prozent des Veräußerungsgewinns erstattet. Die Gewinnchancen werden dadurch für den Anleger zusätzlich erhöht. Pro Kalenderjahr werden maximal 500.000 Euro pro Anleger gefördert. Gefördert werden können Investitionen bis zu 3 Millionen Euro pro Unternehmen und Kalenderjahr.

Anforderungen an Unternehmen

Junge innovative Unternehmen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, wenn sie eine Kapitalbeteiligung von einem Investor erhalten wollen, der INVEST nutzen möchte.

Anforderungen für Unternehmen:
- nicht älter als sieben Jahre
- weniger als 50 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von nicht mehr als zehn Millionen Euro
- Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum und mindestens einer im Handelsregister eingetragenen Niederlassung in Deutschland oder einer im Handelsregister eingetragenen Betriebsstätte
- nachweislich innovativ: Das Unternehmen gehört laut Handelsregister einer als innovativ definierten Branche1 an, ist Inhaber eines Patents oder hat in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung öffentliche Mittel für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten. Die Innovativität kann auch durch ein gesondertes Kurzgutachten eines benannten unabhängigen Sachverständigen (seit 01.02.2021 PWC) nachgewiesen werden.
- Das Unternehmen ist fortlaufend wirtschaftlich tätig oder nimmt spätestens ein Jahr nach Abschluss der Beteiligung seine Geschäftstätigkeit auf.

Anforderungen für Investoren

Damit eine Investition in ein Start-up durch den INVEST-Zuschuss gefördert werden kann, muss der Investor außerdem mehrere Voraussetzungen erfüllen:

- Der Business Angel muss als natürliche Person investieren
- alternativ eine Holding-GmbH und -U.G. mit bis zu zehn Gesellschaftern, wobei nur natürliche Personen den späteren Exit-Zuschuss erhalten
- Hauptwohnsitz in der E.U. und Volljährigkeit
- Die Mindesthaltedauer der Beteiligung beträgt drei Jahre
- Mindestbeteiligung: 10.000 Euro.
- Erwerb der Anteile mit eigenem Geld (keine Kreditfinanzierung der Anteile).
- Der Anteilserwerb muss auf einem Geschäftsplan des Unternehmens beruhen und eine realistische Exit-Strategie verfolgen
- Erfüllen die Investoren die Voraussetzungen nicht, lehnt das BAFA den Antrag auf den INVEST-Zuschuss ab.

-------- Tipp --------

Neu ist seit Anfang 2017, dass auch Folgeinvestitionen förderfähig sind, sofern INVEST bereits den Erwerb der zuvor vom Investor gehaltenen Anteile gefördert hat.

Extra: Ausstiegsbeihilfe beim Verkauf von Anteilen

Ein neues Merkmal des INVEST-Zuschusses für Risikokapital ist der Exit-Zuschuss. Hier erhalten natürliche Personen neben dem Erwerbszuschuss eine pauschale Erstattung der Steuern auf Gewinne, die bei der Veräußerung der erworbenen Anteile anfallen.

Der Veräußerungsgewinn aus dem Aktienverkauf muss mindestens 2.000 Euro betragen, um den Exit-Zuschuss zu erhalten. Ist dies der Fall, erhalten natürliche Personen 25 % des Gewinns aus dem Verkauf ihrer INVEST-Aktien als Steuererstattung. Die Überschussbeteiligung ist auf 80 % des Anlagebetrags der INVEST-Aktien begrenzt.

Wie kann ich mich bei Bafa Invest bewerben?

Der Antrag auf den INVEST-Zuschuss wird beim BAFA eingereicht, dort geprüft und ggf. genehmigt. Bei der Antragstellung gibt es zwei Varianten:

Variante 1: Das Unternehmen existiert bereits

SCHRITT 1: Zunächst muss das kapitalsuchende Start-up einen elektronischen Antrag beim BAFA einreichen. Das BAFA prüft und bescheinigt ggf. die Förderfähigkeit des Unternehmens.

SCHRITT 2: Der Förderbescheid ist sechs Monate lang gültig. Ist ein Investor gefunden, muss dieser ebenfalls einen Online-Antrag für den INVEST-Zuschuss (sozusagen der Akquisitionszuschuss) beim BAFA stellen.

Letzter Schritt: Wenn das BAFA auch den Antrag des Investors positiv beschieden hat, tätigt er den Aktienkauf. Um dann die 20%ige Rückzahlung zu erhalten, beantragt der Investor diese beim BAFA und legt auch den neuen Gesellschaftsvertrag vor.

Variante 2: Gesellschaft ist noch nicht gegründet

SCHRITT 1: Beteiligt sich der Investor an einem Start-up-Projekt, d.h. das Unternehmen existiert noch nicht, muss der Investor zunächst den Antrag auf INVEST-Förderung online stellen.

SCHRITT 2: Das Unternehmen reicht den Antrag auf den INVEST-Zuschuss ein, nachdem es gegründet und ins Handelsregister eingetragen wurde - dies muss innerhalb von drei Monaten nach der Antragstellung durch den Investor geschehen.

Weitere Links zu BAFA-Invest

Die folgenden Links führen zu deutschen Websites, und das BAFA kommuniziert hauptsächlich in deutscher Sprache. Sollten Sie Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Online-Portal zur Antragstellung für Unternehmen

Online-Portal für die Antragstellung für Investoren

Invest-Datenbank für Unternehmen

Antrag auf Auszahlung des Exit-Zuschusses